Mit dem umfassenden Plastikverbot, das am 3. Juli 2021 in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union in Kraft tritt, wird sich für die Gastronomie eine Menge ändern. Wer nach diesem Datum noch Essen außer Haus verkaufen, am Imbiss servieren oder zu seinen Kunden nach Hause liefern möchte, muss sich Gedanken um die Verpackung machen. Menüboxen, Fast-Food-Verpackungen und To-Go-Becher aus Styropor dürfen dann vom Handel nur noch abverkauft, aber nicht mehr produziert werden.
Eine Alternative stellen Verpackungen aus umweltfreundlicher Bagasse dar. Die faserigen und gemahlenen Überreste aus der Zuckerproduktion bieten dieselben positiven Eigenschaften wie Styropor, sind aber zu 100 % kompostierbar und unterliegen nicht dem Plastikverbot.
Große Teile dieses Plastikmülls werden nicht dem Recycling zugefügt oder in Müllverbrennungsanlagen zumindest in Energie umgewandelt. Sie landen vielmehr an den Böschungen unserer Straßen, auf einsamen Parkplätzen, Waldlichtungen oder direkt im Meer.
Nach einer Schätzung des World Wide Fund for Nature (WWF) befinden sich derzeit rund 80 Millionen Tonnen Plastikmüll auf dem Meeresboden unserer Ozeane. Jedes Jahr gelangen weitere 4,8 bis 12,7 Millionen Tonnen hinzu, so die Experten. Das entspricht einer Lastwagenladung voll mit Müll, die jede Minute ins Meer gekippt wird. Mehr als 40 % dieser Kunststoffe wird nur ein einziges Mal verwendet, bevor es seine letzte Reise ins Meer antritt. Expertenberichten zufolge gibt es über 700 Arten von Meeresbewohnern, die entweder Plastik gefressen oder sich darin verfangen haben und umgekommen sind.
Fettresistent soll sie sein, außerdem wasserdicht und geschmacksneutral. Sie muss ständig verfügbar sein, darf so gut wie nichts wiegen und soll sich im Lager so eng wie möglich an ihre Kolleginnen schmiegen, um Platz zu sparen. Die Anforderungen der Gastronomie an eine Menü-Verpackung sind enorm. Bisher vertraute man unisono auf einen Big Player auf dem Markt: expandiertes Polystyrol, besser bekannt unter dem Markennamen Styropor. Der allerdings scheidet nun aus und darf nach dem neuen Verpackungsgesetz nicht mehr für Verpackungsmaterialien genutzt werden. Sobald die Restbestände abverkauft sind, dürfen diese nur noch mit umweltfreundlichen Alternativen ersetzt werden.
Eine umweltfreundliche Alternative zu Kunststoff und Styropor? Die gibt es! Dürfen wir vorstellen: Bagasse, die faserigen und gemahlenen Überreste aus der Zuckerproduktion, die entstehen, wenn der Zuckersaft aus dem Zuckerrohr gepresst wird. Das Material besitzt dieselben positiven Eigenschaften wie Styropor, ist aber zu 100 % organischen Ursprungs. Das macht die Menüboxen nicht nur wasserdicht und fettabweisend, sondern auch vollständig kompostierbar. Es handelt sich nicht um einen biobasierten Kunststoff, sondern um ein biologisches Material, das sich innerhalb von 90 Tagen rückstandsfrei zersetzt und die Umwelt nicht belastet. Damit sind Einweggeschirr oder Menüboxen aus Bagasse nicht vom Plastikverbot 2021 und dem neuen Verpackungsgesetz betroffen.
Das neue Gesetz wirkt sich auf alle Gastronomen und Händler in der Europäischen Union aus. Ein Ansturm auf umweltfreundliche und gesetzeskonforme Alternativen ist also unvermeidlich. Um zu verhindern, dass ab dem 3. Juli 2021 aufgrund von eventuellen Lieferschwierigkeiten seitens der Hersteller im Betrieb das Licht ausgeht, sollten sich die Betreiber von Restaurants, Imbissen und Lieferbetrieben frühzeitig mit Einweggeschirr und Menüverpackungen eindecken.
Um den hohen Plastikkonsum künftig zu reduzieren, hat das Europäische Parlament ein Verbot von verschiedenen Einweggegenständen aus Kunststoff erlassen, das am 3. Juli 2021 in Kraft tritt. Die deutsche Bundesregierung hat daraufhin ihr Verpackungsgesetz aktualisiert und unter anderem Einwegteller und -besteck, aber auch Menüverpackungen und To-Go-Becher aus Styropor verboten. Die Industrie hat darauf bereits reagiert und mit Bagasse ein umweltfreundliches und kompostierbares Material gefunden, das dieselben positiven Eigenschaften wie Styropor besitzt, der Umwelt und ihren Bewohnern allerdings keinen Schaden zufügt.